Kursbestimmungen Pflegehelfende Home Care
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Kursbestimmungen gelten für den Kurs Pflegehelfende Home Care der Zuhause-leben- Akademie.
2. Leitidee und Ziel des Kurses
Der Kurs „Pflegehelfende Home Care“ richtet sich speziell an Personen, die Menschen in ihrem Zuhause pflegen und betreuen sowie sich in diesem Bereich vertieftes Wissen aneignen möchten. Der Kurs ist konzipiert nach neuen und innovativen Modellen, die sowohl die Bedürfnisse der Klienten, veränderte Strukturen der Gesellschaft und die Kosten berücksichtigen.
Nach dem Kurs verfügen die Teilnehmenden über die nötigen Fähigkeiten und aktuelles Grundwissen, um hilfsbedürftige, gesunde, kranke und ältere Erwachsenen in ihrem gewohnten Umfeld (zu Hause) in den Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen und zu begleiten. Dabei steht die zu betreuende Person stets im Mittelpunkt und wird vertrauensvoll und professionell unterstützt
Die TeilnehmerInnen (TN) können das Erlernte in der Praxis anwenden.
3. Aufbau des Kurses
Der Kurs „Pflegehelfende Home Care“ findet im Blended Learning statt, dauert maximal 1 Jahr und umfasst:
¡ 120 Lektionen theoretisches Wissen:
˗ 7 Kurstage (56 Lektionen gesamthaft im Präsenzunterricht)
˗ E-Learning Kursteile und Selbststudium (64 Lektionen gesamthaft E-Learning)
o Mit ca. 4 Stunden Selbststudium/Woche ist zu rechnen
˗ Verhältnis 47% Präsenz/53% E-Learning
˗ Schriftliche Lernerfolgskontrolle (LEK)
¡ Ein 3-wöchiges Praktikum (12 Tage oder mind. 96 Stunden)
4. Voraussetzungen/Zulassungsbedingungen
¡ Interesse an der Betreuung und Pflege von Menschen im privaten Umfeld
¡ Interesse an Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
¡ Mindestalter 18 Jahre
¡ Körperliche, geistige und seelische Gesundheit
¡ Empathie und Einfühlungsvermögen
¡ Praktische Erfahrung im Haushalt
¡ Gute Deutschkenntnisse (min. Niveau B1/oder Nachweis über mind. 3 Jahre Schulzeit im Sprachgebiet) – Nachweis erforderlich
¡ Grundlegende PC-Kenntnisse
¡ Zugang zu PC/Laptop und stabiles Internet
¡ Gepflegter Umgang, sicheres Auftreten
¡ Flexibilität und Mobilität
¡ Teamfähigkeit
¡ Teilnahme eines obligatorischen Interviews zur Eignungsprüfung
¡ Bereitschaft zum Selbststudium
5. Abschluss
Die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss des Kurses und zum Erlangen des Zertifikats als „Pflegehelferin oder Pflegehelfer Home Care“ sind:
¡ Anwesenheit an mind. 6 von 7 Kurstagen
¡ Erfolgreiche Bearbeitung aller E-Learning Kursteile
¡ Lernerfolgskontrolle (LEK) - Erfolgreiche schriftliche Prüfung (mind. 80%)
¡ Absolviertes Praktikum (96 Stunden) mit erreichten Praktikumszielen (mind. 80%)
(versäumte Kurs- und Praxistage müssen nachgeholt werden)
Wiederholen der Abschlussprüfung
Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann diese maximal zweimal wiederholt werden. Für jede Wiederholung wird eine Prüfungsgebühr von CHF 120.00 erhoben.
Die Akademie behält sich das Recht vor Personen vom Kurs auszuschliessen, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt. Bei Misserfolg, vorzeitigem Abbruch, Kursausschluss oder aufgrund unentschuldigter Absenzen werden keine Kursgebühren erstattet.
Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut
Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut
Dieses Zertifikat «Pflegehelferin oder Pflegehelfer Home Care» berechtigt den Absolventen innerhalb einer Organisation mit kantonaler Betriebsbewilligung Tätigkeiten der Grundpflege nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes (KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c) durchzuführen, welche mit der Grundversicherung der schweizerischen Krankenkassen abgerechnet werden können.
6. Kursgebühr
Die Kursgebühr entnehmen Sie bitte der Kursausschreibung.
Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursstart zu begleichen.
Der Veranstalter entscheidet 4 Wochen vor Kursbeginn über die Durchführung und bietet bei Absage Ersatzkurse an.
Bei Absage nach definitiver Anmeldung seitens Kursteilnehmer:
· Abmeldungen/ Umbuchungen oder Austritte haben schriftlich zu erfolgen.
· 4 Wochen bis 14 Tage vor Kursstart ist eine Stornierungsgebühr von CHF 500.00 fällig.
· Weniger als 14 Tage vor Kursstart ist das gesamte Kursgeld geschuldet.
Die Bearbeitungsgebühr bei Umbuchung in einen anderen zukünftigen Lehrgang beträgt CHF 80.-.
Sollte der Lehrgangsteilnehmer nach Umbuchung den Kurs nicht antreten, wird wiederum die ganze Kursgebühr fällig.
7. Nachteilsausgleich
In besonderen Fällen einer Beeinträchtigung (z.B. ADHS), kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Nehmen Sie dafür bitte vor dem Kurs Kontakt mit der Kursadministration auf.